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Förderung

Go-DIGITAL

Jetzt bis zu 16.500€ Förderung beantragen und Kohle baggern!

Bist Du ein go-winner?

Lass Deine SEO-Optimierung, Social Media Maßnahmen und Kampagnen mit bis zu 16.500 € vom Staat über das Förderprogramm go-digital fördern. Wir erledigen alles rund um Antragstellung, Einreichung und Abrechnung.

Deine Digitale Zukunft beginnt jetzt! Lass uns loslegen!

Wie ist der Ablauf?

Analyse Icon - Lupe mit Charts nach oben

1. Bedarfsanalyse

Unser Team wird gemeinsam mit Dir die Ist-Situation analysieren und Maßnahmen zur Optimierung des aktuellen Zustandes besprechen. Gemeinsam werden die Ziele für Dein Digitalprojekt definiert, so dass ein individuelles Angebot angefertigt werden kann.

Unterschrift Icon - Papier / Formular mit Unterschrift und Füller

2. Antragstellung

Gefällt Dir das erarbeitete Konzept? Du bist mit unserem Angebot einverstanden? Super! Dann erledigen wir für Dich die Antragsabwicklung. Du musst Dich um nichts weiter kümmern.

Umsetzen Icon - Monitor mit Zahnrad und Website Icon

3. Umsetzung

Sobald der Förderantrag bewilligt ist, starten wir mit der Umsetzung Deines Projekts. Und schon bald heißt es dann für Dich: go-digital!

Für Deinen go-digital Förderantrag benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Beratervertrag mit Vorhabensbeschreibung
  • De-minimis-Bescheinigung
  • KMU-Erklärung
  • Handelsregisterauszug
  • Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung (AZA)

Eine erneute Förderung kann ein Jahr nach Beendigung der letzten Förderung beantragt werden. Aufgrund der Bearbeitungszeit kann ein erneuter Antrag circa zehn Wochen vor dem Ablauf der Jahresfrist eingereicht werden.

Die Projektlaufzeit soll die Dauer von 6 Monate nicht übersteigen.

Müssen Projektänderungen vorgenommen werden, so sind diese schriftlich beim mit der Fördermaßnahme betrauten Projektträger zu beantragen.

Auf den maximalen Beratertagessatz von 1.100€ erhalten Sie 50% Förderung. Da Du innerhalb von 6 Monaten einen Anspruch auf bis zu 30 Beratertage hast, ergibt sich ein maximaler Förderanspruch von 33.000€. Dies bedeutet, dass Du vom Staat bis zu 16.500€ Zuwendung für Dein Digitalprojekt erhältst.

Für Startups kommt go-digital nur in Frage, sofern ein signifikanter Geschäftsbereich mit ausreichend Umsatz erkennbar ist.

Folgende Kriterien müssen Beratungsunternehmen erfüllen, um go-digital anbieten zu dürfen:

  1. Firmensitz in Deutschland
  2. Nachweis über die wirtschaftliche Stabilität in den letzten drei Jahren
  3. Nachweis über fachliche Kompetenz, dazu müssen drei Referenzprojekte pro Modul vorliegen. Die Umsetzung dieser Projekte darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Außerdem müssen diese Projekte in der Zielgruppe von go-digital umgesetzt worden sein. Das bedeutet für Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern und weniger als 20. Millionen Euro Bilanz- oder Umsatzsumme.
  4. Gewähr einer wettbewerbsneutralen Beratung
  5. Kooperation mit (Fach-) Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  6. Erfüllung bestimmter Qualitätsstandards.
  7. Teilnahme an Beraterschulungen
  8. Es dürfen nicht mehr als 30% des Vorjahresumsatzes aus go-digital Zuwendungen erwirtschaftet werden. Außerdem muss mindestens ein „Volles“- Projekt mit der Zuwendung von 16.500€ umgesetzt werden. So ergibt sich ein Mindestvorjahresumsatz von 55.000€. Ohne Nachweis zum Vorjahresumsatz, ist eine Autorisierung nicht möglich.
Folgende Kriterien müssen Beratungsunternehmen erfüllen um go-digital anbieten zu dürfen:
  1. „Die Förderung der Beratungsleistungen stellt für das begünstigte Unternehmen eine Beihilfe nach den Vorschriften der Europäischen Union (EU) dar, die im Rahmen des De-minimis Verfahrens abgewickelt wird. Nach der De-minimis-Regelung darf der Gesamtbetrag der einem Unternehmen von einem Mitgliedstaat der EU gewährten De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten (bei Unternehmen des gewerblichen Güterverkehrs 100.000 €). Die bisherigen De-minimis-Beihilfen des zu beratenen Unternehmens einschließlich der verbundenen Unternehmen müssen bei der Antragstellung im Förderprogramm go-digital angegeben werden. (Rechtsgrundlage VO (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU auf De-minimis-Beihilfen. (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S 1)).
  2. Das begünstige Unternehmen erhält nach Prüfung des Verwendungsnachweises im Rahmen von go-digital eine De-minimis-Bescheinigung.“

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-digital/FAQ/faq.html#doc626190bodyText26 (Stand: 14.05.2020)

Interesse an go-digital geweckt?

Möchtest Du mehr über das Förderprogramm erfahren?
Oder planst Du bereits ein konkretes Projekt und brauchst Unterstützung?
Dann kontaktiere uns!

Ansprechpartner für dieses Thema:

Marie Buschhaus


+49 2266 465 46 17 buschhaus@1a-digital.com

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