Wer braucht ein Impressum?
Rechtlich gesehen braucht jede Internetseite ein Impressum, die nicht zu privaten Zwecken genutzt wird. Das heißt ein kleiner Blog braucht theoretisch kein Impressum. Aber aufgepasst! Sobald man auch nur in Erwägung zieht mit dieser Seite irgendwann einmal Geld zu machen oder sie anderweitig gewerblich einzusetzen, muss ein Impressum vorhanden sein. Die einfache Verlinkung zu Affiliate Programmen oder das Anzeigen von Werbung gilt als gewerblicher Zweck. Um es kurz zu fassen: Eigentlich braucht jede Seite ein Impressum. Wenn es eine Firmenwebsite ist, gilt dies auch als Marketinginstrument und ist somit ebenfalls Gegenstand eines gewerblichen Zwecks.
Welche Angaben müssen ein Impressum umfassen?
Wie angesprochen ist ein Impressum eine rechtliche Seite und dient als Information zur Abklärung einiger Rechtsfragen. Als Oberkategorien könnte man folgende nennen:
- Informationen zur Unternehmensform
- Kontaktdaten des Unternehmens / des Websiteinhabers
- Registereinträge
- Journalistische Tätigkeiten auf der Website
- Behördliche Zulassungen / reglementiere Berufe
- Informationen zur Streitschlichtung
Diese Informationen werden im Impressum angegeben und in vielen Fällen fallen einige der Bereich auch weg, wie bei reglementierten Berufen. Darauf gehen wir gleich weiter ein. Nun wird kategorisiert aufgelistet, welche genaueren Infos man in die Oberkategorien packt.
Informationen zur Unternehmensform
Hier schreibt man die Unternehmensform des Betreibers / der Betreiberin nieder. Hat man kein Gewerbe angemeldet, so kann man auch „Privatperson“ angeben. Dies gilt allerdings nur, wenn die Website auch nur für persönliche oder familiäre Zwecke genutzt wird.
Unternehmensdaten
- Name des Unternehmens / der betreibenden Person
- Anschrift des Unternehmens / der betreibenden Person
- Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse, Telefonnummer und ggf. eine Faxnummer
- (Vollständige Namen aller vertretungsberechtigten Personen des Unternehmens. Trifft nur zu, wenn das Unternehmen mehrere Personen mit Vertretungsbefugnis gibt.)
- (Sofern es einen Aufsichtsratsvorsitzenden gibt, ist dieser Ebenfalls im Impressum aufzuführen. Dieser ist erst ab 500 Mitarbeitern Pflicht. Davor ist die Position optional)
Registereinträge und Steuerliche Angaben
Ist Euer Unternehmen in einem Register eingetragen so ist die Nummer und auch das Zuständige Gericht anzugeben. Ist die betreibende Person oder das Unternehmen in keinem Register eingetragen, muss hier auch keine Angabe getätigt werden.
- Register (z.B. Handelsregister, Vereinsregister, etc.)
- Registernummer
- Registergericht
Steuerliche Angaben:
- Umsatzsteuer Identifikationsnummer (sofern vorhanden, ansonsten reicht auch die Steuernummer)
- Wirtschafts-ID (sofern vorhanden)
- Berufshaftpflichtversicherung (sofern vorhanden) [Wenn vorhanden, dann mit Namen und Anschrift der Versicherungsgesellschaft(en) und in welchen Ländern diese Versicherung abgedeckt ist]
- Informationen zur Gewerbeanmeldung (optional, keine Pflicht)
Hier haben wir wieder einen Bereich, in dem viele Angaben nur gemacht werden müssen, wenn diese auch vorhanden sind. Also informiert Euch gut und schaut in den Dokumenten nach.
Journalistische Tätigkeit
Erscheinen auf Eurer Website regelmäßig neue Informationen oder Neuigkeiten, wie beispielsweise bei einem Blog, so müssen alle verantwortlichen Personen genannt werden, die stetig den Inhalt auf der Seite ändern und redaktionelle Tätigkeiten durchführen. Diese Personen müssen mindestens 18 Jahre alt sein und der vollständige Name ist anzugeben. Alternativ kann auch ein stellvertretender Redakteur der Seite als eine verantwortliche Person dastehen.
Behördliche Zulassungen / reglementiere Berufe
Auch hier sind nur wenige Seiten von Betroffen, aber insofern Euer Unternehmen entweder reglementierte Berufe ausübt oder man eine behördliche Zulassung braucht, sind die Inforationen wie folgt anzugeben:
Eine Liste der Reglementierten Berufe der EU-Kommission findet Ihr hier
Ist Euer Beruf ein reglementierter Beruf, so werden folgende Angaben im Impressum benötig:
- Gesetzliche Bezeichnung des Berufs
- Zuständige Kammer
- Land in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde
- weitere Angaben zur berufsrechtlichen Regelung und die Verlinkung auf den Passus der Regelung
Sofern die Ausübung der Berufe eine behördliche Zulassung bedarf, ist die zuständige Behörde zu nennen mit:
- Name der Behörde
- Anschrift der zuständigen Behörde
- Internetadresse der Behörde
Informationen zur Streitschlichtung
Sofern Euer Unternehmen Geschäfte mit Endverbrauchern macht (egal ob Shops oder Dienstleister), seid Ihr verpflichtet auf das Streitschlichtungsportal der EU hinzuweisen. Ihr könnt jedoch auch sagen, dass Ihr nicht am Streitverfahren teilnehmt. Diese Entscheidung liegt ganz bei Euch. Das ganze könnte dann wie folgt klingen:
Wir nehmen (nicht) an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein (https://www.verbraucher-schlichter.de).
Anbei noch eine kleine Checkliste zum Abhaken aller Punkte für Euch:
Ihr benötigt Unterstützung bei der Erstellung eines Impressums? Dann nehmt Kontakt mit uns auf. Gerne helfen wir Euch dabei!